FAQ
Wir beantworten all deine Fragen
Gern machen wir das für Dich komplett. Du erteilst uns online den
Auftrag. Wir kündigen beim jetzigen Versorger (Anbieter oder
Grundversorger).
Voraussetzung ist, dass deine Daten korrekt und vollständig sind.
- Auftragserteilung mit Wunschtermin oder baldmöglichstem Termin.
- Wir bestätigen dir schriftlich den Auftragseingang (per Mail).
- Wir prüfen deine Daten und lösen eine Meldung beim Netzbetreiber aus. Der sendet den Wechselwunsch an deinen aktuellen Versorger. Der prüft den Vertrag hinsichtlich der Kündigungsfrist und meldet sein ok oder seinen Einspruch, wenn der Vertrag nicht oder nur sehr spät kündbar ist, dem Netzbetreiber zurück, der uns dann den Vertragsbeginn bestätigt oder den Wechsel ablehnt.
- Wir bestätigen Dir den Vertrag mit Vertragsbeginn, Preisen und Verbrauchsprognose und Abschlagshöhe (oder die Vertragsablehnung aufgrund Vertragsbindung beim Altversorger) schriftlich per Post.
- Vertrag beginnt. Altversorger schreibt eine Schlussrechnung.
In der Regel solltest du nicht kündigen, sondern das dem neuen Versorger (also uns) überlassen, damit alles übergangslos erfolgt. Siehe „wie funktioniert der Wechsel?“
Die Rechnung erfolgt jährlich. Wir rechnen (außer bei Vermietgesellschaften) nicht zum Kalenderjahr ab, sondern nachdem der Netzbetreiber abgelesen hat. Das machen viele Netzbetreiber zu unterschiedlichen Zeiten an unterschiedliche Orten (sog. Rollierend). Wir verwenden den vom Netzbetreiber mitgeteilten Zählerstand. Für diesen Verbrauch müssen wir auch die Netzentgelte an den Netzbetreiber bezahlen. Die Rechnung kommt per Mail. Sie ist natürlich auch im Kundenportal, wie alle Dokumente.
Der Abschlag wird automatisch durch:
(Verbrauchsmenge x 1,05 x Preis der Kilowattstunde + 12 x Monatsgrundbetrag) /12 errechnet. Er wird im Vorherein erhoben und mit der Jahresrechnung verrechnet.
Dabei wird auf die Prognose- bzw. Letztjahresverbrauchsmenge 5 % Schwankungsfaktor aufgerechnet.
In der Rechnung stehen alle Tarif- und Verbrauchsangaben sowie alle Adressangaben. Den Adressangaben folgt die Nennung deiner Verbrauchsstellenangaben. Dann sind die Kostenpositionen und Rechnungsbeträge abzüglich der gezahlten Abschläge mit dem Saldo (Nachzahlung oder Guthaben) aufgeführt mit der Beschreibung von welchem Konto oder wie der Betrag überwiesen oder eingezogen wird.
Auf den folgenden Seiten wird die Ermittlung der Kosten im Detail erläutert: die Auflistung der berücksichtigten Abschlagszahlungen, die Kostenermittlung NETTO und der Anteil bzw. Summe der darin enthaltenen nicht von uns verursachten Kostenanteile wie Netzentgelte, Abgaben, Umlagen und Steuern.
Bei der folgenden Mengenermittlung werden die Zählerstände mit Buchstaben gekennzeichnet, die angeben, wie der Ablesewert festgestellt wurde.
Es folgen die gesetzlichen Angaben sowie die Hinweise zum Verbraucherschutz.
Unsere kostenlose Servicenummer ist die 0800 1 444 555. Ruf uns gerne an. Wir helfen dir!
Unsere Servicemail ist die service@nord-stadtwerke.de. Wir rufen auch gern zurück.
Im Kundenportal kannst du alle deine Dokumente einsehen. Wenn du deinen Zugang vergessen hast, kannst du ganz bequem ein neues Passwort anfordern.
Wir liefern seit Jahren 100 % Ökostrom. Während wir in den vergangenen Jahren auch Wasserkraftstrom aus Skandinavien eingekauft und geliefert haben, verwenden wir ab 2024 nur noch in Deutschland aus erneuerbaren Energiequellen produzierten Strom aus einem Mix von Windkraft, Fotovoltaik und Wasserkraft.
Wir kaufen kein Gas aus Frackingproduktion. Wir verwenden weitestgehend Gas aus skandinavischen Quellen.
Beide offiziellen Strompreisdarstellung zeigen Preiszusammensetzung für Durchschnittshaushalte in Deutschland. Dabei ist interessant, dass beide Grafiken auf deutlich höhere Gesamtpreise kommen, als unsere Angebote sind.
Insbesondere werden hier nur durchschnittliche Netzentgelte angesetzt. Die meisten unserer Kunden liegen jedoch im bundesweit fast teuersten Netzgebiet der Schleswig-Holstein Netz AG mit durchschnittlich über 15 ct/kWh Kosten.
Der Grundversorger ist derjenige Energieversorger, der die meisten Kunden in einem bestimmten Gebiet mit Energie (Gas oder Strom) beliefert. Er muss Kunden beliefern, die sich selbst keinen Energieversorger wählen oder die von einem Energieversorger gekündigt werden oder selbst kündigen, ohne einen anderen Versorger gewählt zu haben. Er springt sozusagen als Basisversorgung ein und hat deshalb auch in dem Grundversorgungstarif meist die höchsten Preise, weil er auch das höchste Risiko trägt.
Der Grundversorgungstarif kann kurzfristig gekündigt oder gewechselt werden. Er ist preislich der ungünstigste Tarif.
Die Ablesung erfolgt grundsätzlich durch den Netzbetreiber, d.h. durch das Unternehmen, dem die Leitungen gehören. Netzbetreiber können den Betrieb der Messeinrichtungen, also des Zählers, an einen Messstellenbetreiber abgeben, der dann auch für die Zählerablesung zuständig ist. Die Zählerablesung ist nicht Aufgabe deines Energieversorgers. Dieser leitet den Strom „nur“ durch die Leitungen des Netzbetreibers zu dir.
Vielfach lesen die Unternehmen nicht mehr selbst durch Personal, das bei dir klingelt und den Zähler vor Ort abliest, ab, sondern senden dir eine Karte oder Mail und bitten dich, selbst den Zählerstand zu übermitteln. Auch Energieversorger machen das (zusätzlich). Wir machen das nicht. Du kannst uns deinen Zählerstand gern übermitteln (Mail, Telefon).
Wir verwenden den Zählerstand des Netzbetreibers, da die damit ermittelte Menge auch uns als Netzentgelte in Rechnung gestellt wird und wir diese Kosten und Menge auch weiterberechnen
Abgelesen wird von vielen Netzbetreibern oder Messstellenbetreibern nicht kalendarisch (also immer zum Jahresende) sondern rollierend (also für verschiedene Orte an verschiedenen Zeitpunkten im Jahr). Daher erstellen wir die Jahresrechnung auch erst nachdem wir die Zählerstände von den Netzbetreibern übermittelt erhalten haben.
Fehlen abgelesene Zählerstände über einen längeren Zeitraum aus unterschiedlichen Gründen, kann auch mit geschätzten Zählerständen seitens der Netzbetreiber und auch von uns abgerechnet werden. Die Art der Ermittlung der Zählerstände ist auf der Abrechnung mit Buchstabe vermerkt.
Die Auftrags- und Vertragsbestätigung erhältst du per Post. Alle weiteren Mitteilungen erhältst du per Mail. Auch Rechnungen und Preisveränderungen erhältst du per Mail. Das spart Papier, Postgebühren und erhebliche Kosten und Aufwand. Diesen Weg haben wir im Vertrag miteinander vereinbart. Alle Dokumente und Mitteilungen kannst du auch im Kundenportal finden. Dieses Kundenportal kann auch per Mobiltelefon erreicht werden.