FAQ
Wir beantworten all Ihre Fragen
Die Rechnung erfolgt jährlich. Wir rechnen (außer bei Vermietgesellschaften) nicht zum Kalenderjahr ab, sondern nachdem der Netzbetreiber abgelesen hat. Das machen viele Netzbetreiber zu unterschiedlichen Zeiten an unterschiedlichen Orten (sog. Rollierend). Wir verwenden den vom Netzbetreiber mitgeteilten Zählerstand. Für diesen Verbrauch müssen wir auch die Netzentgelte an den Netzbetreiber bezahlen. Die Rechnung kommt per Mail. Sie ist natürlich auch im Kundenportal, wie alle Dokumente.
In der Rechnung stehen alle Tarif- und Verbrauchsangaben sowie alle Adressangaben. Den Adressangaben folgt die Nennung Ihrer Verbrauchsstellenangaben. Dann sind die Kostenpositionen und Rechnungsbeträge abzüglich der gezahlten Abschläge mit dem Saldo (Nachzahlung oder Guthaben) aufgeführt mit der Beschreibung von welchem Konto oder wie der Betrag überwiesen oder eingezogen wird.
Auf den folgenden Seiten wird die Ermittlung der Kosten im Detail erläutert: die Auflistung der berücksichtigten Abschlagszahlungen, die Kostenermittlung NETTO und der Anteil bzw. die Summe der darin enthaltenen nicht von uns verursachten Kostenanteile wie Netzentgelte, Abgaben, Umlagen und Steuern.
Bei der folgenden Mengenermittlung werden die Zählerstände mit Buchstaben gekennzeichnet, die angeben, wie der Ablesewert festgestellt wurde.
Es folgen die gesetzlichen Angaben sowie die Hinweise zum Verbraucherschutz.
Unsere kostenlose Servicenummer ist die 0800 1 444 555. Rufen Sie uns gerne an. Wir helfen Ihnen!
Unsere Servicemail ist die service@nord-stadtwerke.de. Wir rufen auch gern zurück.
Im Kundenportal können Sie alle Ihre Dokumente einsehen. Wenn Sie Ihren Zugang vergessen haben, können Sie ganz bequem ein neues Passwort anfordern.
Die Ablesung erfolgt grundsätzlich durch den Netzbetreiber, d.h. durch das Unternehmen, dem die Leitungen gehören. Netzbetreiber können den Betrieb der Messeinrichtungen, also des Zählers, an einen Messstellenbetreiber abgeben, der dann auch für die Zählerablesung zuständig ist. Die Zählerablesung ist nicht Aufgabe Ihres Energieversorgers. Dieser leitet den Strom „nur“ durch die Leitungen des Netzbetreibers zu Ihnen.
Vielfach lesen die Unternehmen nicht mehr selbst durch Personal, das bei Ihnen klingelt und den Zähler vor Ort abliest, ab, sondern senden Ihnen eine Karte oder Mail und bitten Sie, selbst den Zählerstand zu übermitteln. Auch Energieversorger machen das (zusätzlich). Wir machen das nicht. Sie können uns Ihren Zählerstand gern übermitteln (Mail, Telefon).
Wir verwenden den Zählerstand des Netzbetreibers, da die damit ermittelte Menge auch uns als Netzentgelte in Rechnung gestellt wird und wir diese Kosten und Menge auch weiterberechnen.
Abgelesen wird von vielen Netzbetreibern oder Messstellenbetreibern nicht kalendarisch (also immer zum Jahresende), sondern rollierend (also für verschiedene Orte an verschiedenen Zeitpunkten im Jahr). Daher erstellen wir die Jahresrechnung auch erst, nachdem wir die Zählerstände von den Netzbetreibern übermittelt erhalten haben.